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   BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R   

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https://dejure.org/2001,2539
BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R (https://dejure.org/2001,2539)
BSG, Entscheidung vom 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R (https://dejure.org/2001,2539)
BSG, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - B 1 KR 27/00 R (https://dejure.org/2001,2539)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Zahnersatz - Kosten - Implantat - Krankenversicherung - Brücke - Brückenversorgung

  • Judicialis

    SGB V § 28 Abs 2 Satz 9

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwendung der Mehrkostenregelung bei Zahnersatz, Versorgung einer Einzelzahnlücke bis zum 31.12.1999

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kein Krankenkassenzuschuss für implantatgestützte Krone

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Zahnimplantate nur privat

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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 15.03.2000 - 1 BvL 16/96

    Krankenversicherung der Rentner

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
    Eine Grenze ist dann erreicht, wenn sich für seine Ungleichbehandlung kein in angemessenem Verhältnis zu dem im Vergleich zu den Versicherten mit einem Anspruch nach § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V Grad der Ungleichbehandlung stehender Rechtfertigungsgrund finden läßt (stellvertretend: BVerfGE 102, 68, 87 = SozR 3-2500 § 5 Nr. 42 S 184 mwN).
  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
    Welche Behandlungsmaßnahmen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen und welche davon ausgenommen und damit der Eigenverantwortung des Versicherten (vgl § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) zugeordnet werden, unterliegt aus verfassungsrechtlicher Sicht einem weiten gesetzgeberischen Ermessen, denn ein Gebot zu Sozialversicherungsleistungen in einem bestimmten sachlichen Umfang läßt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BSGE 76, 40, 42 f = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5 S 14; BSGE 86, 54, 65 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 71 jeweils mwN aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86

    Hinterbliebenenrenten

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
    Darin liegt auch bei Berücksichtigung der Zwangsmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und der damit verbundenen Einschränkung der allgemeinen Handlungsfreiheit des Versicherten (vgl hierzu BVerfGE 97, 271, 286 = SozR 3-2940 § 58 Nr. 1 S 7) keine gleichheitswidrige Beeinträchtigung.
  • BSG, 10.02.1993 - 1 RK 31/92

    Ärztliche Behandlung - Kostenerstattung

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
    Die zuletzt genannte Regelung findet hier keine Anwendung, da es für den Kostenerstattungsanspruch auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Behandlung ankommt und diese bereits im Jahr 1997 stattgefunden hat (zum maßgebenden Zeitpunkt bei Erstattungsbegehren wegen selbstbeschaffter Leistungen: Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - 1 RK 31/92 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 15 S 67; siehe auch Beschluß vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 18/99 B - SozR 3-2500 § 135 Nr. 12).
  • BSG, 08.02.2000 - B 1 KR 18/99 B

    Kostenerstattung bei fehlerhaften Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
    Die zuletzt genannte Regelung findet hier keine Anwendung, da es für den Kostenerstattungsanspruch auf die Sach- und Rechtslage zur Zeit der Behandlung ankommt und diese bereits im Jahr 1997 stattgefunden hat (zum maßgebenden Zeitpunkt bei Erstattungsbegehren wegen selbstbeschaffter Leistungen: Senatsurteil vom 10. Februar 1993 - 1 RK 31/92 - SozR 3-2200 § 182 Nr. 15 S 67; siehe auch Beschluß vom 8. Februar 2000 - B 1 KR 18/99 B - SozR 3-2500 § 135 Nr. 12).
  • BSG, 08.03.1995 - 1 RK 7/94

    Umfang der Versicherungsleistungen bei der Versorgung mit Zahnersatz - Anspruch

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
    Welche Behandlungsmaßnahmen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung einbezogen und welche davon ausgenommen und damit der Eigenverantwortung des Versicherten (vgl § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB V) zugeordnet werden, unterliegt aus verfassungsrechtlicher Sicht einem weiten gesetzgeberischen Ermessen, denn ein Gebot zu Sozialversicherungsleistungen in einem bestimmten sachlichen Umfang läßt sich dem Grundgesetz nicht entnehmen (BSGE 76, 40, 42 f = SozR 3-2500 § 30 Nr. 5 S 14; BSGE 86, 54, 65 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 14 S 71 jeweils mwN aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 40/96

    Besetzung der Richterbank bei einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines

    Auszug aus BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R
    Ob dazu auch implantatgetragener Zahnersatz gehört, war zunächst unklar und im Gesetz nicht geregelt (vgl zum früheren Rechtszustand aus Sicht des Leistungserbringungsrechts: Urteil des 6. Senats des BSG vom 3. Dezember 1997 - 6 RKa 40/96 - SozR 3-5555 § 12 Nr. 5 S 25 ff = USK 97149; zur Praxis der Krankenkassen: BT-Drucks 13/4615 S 9).
  • SG Darmstadt, 09.08.2002 - S 13/10 KR 2096/99
    Das Gericht folgt insoweit der Rechtssprechung des Hessischen Landessozialgerichts (vgl. Urteil vom 10.02.2000, Aktenzeichen L 14 KR 1659/98) und der Rechtssprechung des Bundessozialgerichts (vgl. Urteile vom 19.06.2001, Aktenzeichen B 1 KR 4/00 R, B 1 KR 5 /OO R, B 1 KR 27/00 R und B 1 KR 23/00 R), wonach der Inhalt der Richtlinien nicht zu beanstanden ist.

    Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 19. Juni 2001 (Aktenzeichen B 1 KR 27/00) bestätigt, dass die Implantatversorgung einer Einzelzahnlücke ausgeschlossen und als Alternative die Versorgung mit einer Brücke hinzunehmen ist, selbst wenn dies das Abschleifen gesunder Zähne erfordert.

  • LSG Baden-Württemberg, 25.01.2005 - L 11 KR 3880/04

    Implantat von Zähnen wegen Nichtanlage von Zähnen nur bei Fehlen von mehr als der

    Erforderlich hierfür wäre, dass die Grundleistung als solche Gegenstand der von der Beklagten geschuldeten zahnärztlichen Versorgung ist und lediglich die Art der Ausführung über das zahnmedizinisch Gebotene hinaus geht (BSG Urteil vom 19.06.2001 - B 1 KR 27/00 R -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.02.2002 - L 5 KR 223/00

    Krankenversicherung

    Die Kieferatrophie zählt nicht zu den Ausnahmeindikationen; die Nichtberücksichtigung der Atrophiefälle in den Zahnbehandlungs-RL steht auch mit der Ermächtigung in § 28 Abs. 2 Satz 9 SGB V in Einklang (BSG, Urteile vom 19.06.2001 - B 1 KR 5/00 R; B 1 KR 23/00 R; B 1 KR 27/00 R).
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